Bitte wende dich unter kontakt@wellner-betreuungen.de an uns, wenn du keine Antwort auf deine Frage findest.
Nein. Eine Entmündigung gibt es seit 1992 nicht mehr. Die betreute Person bleibt grundsätzlich geschäftsfähig.
Die Wünsche der betreuten Person stehen im Mittelpunkt. Eine rechtliche Betreuung bedeutet Unterstützung, nicht Bevormundung.
Die Kosten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben zu Einkommen und Vermögen. Falls die Voraussetzungen nicht vorliegen, übernimmt die Staatskasse die Vergütung.
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